Taufe
Der Taufgottesdienst
Taufen werden in unserer Kirchgemeinde während des Sonntags-Gottesdienstes gefeiert. Wir haben keine speziellen Taufsonntage. Setzen Sie sich einfach möglichst frühzeitig mit der Pfarrerin Catherine McMillan in Verbindung: Tel: 071 374 11 97.
Anmeldung zur Taufe
In der Reformierten Kirche ist es üblich, Kinder im Säuglingsalter zu taufen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind segnen zu lassen, um ihm zu ermöglichen, die Taufe zu gegebener Zeit selber zu wünschen und bewusst mitzuerleben. Die Taufe ist nicht Voraussetzung für den Besuch des Religions- und Konfirmandenunterrichts.
Die Eltern müssen nicht beide reformiert sein. Wichtig ist, dass mindestens ein Elternteil einer Kirche angehört. Falls die Elternteile verschiedenen Konfessionen angehören, sollten Sie sich überlegen, in welcher Konfession Sie Ihr Kind taufen lassen wollen. Falls ein Elternteil keiner christlichen Kirche angehört, müssen Sie vorher klären, ob er/sie keine Einwände gegen die christliche Erziehung des Kindes hat.
Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden, wird die Pfarrerin mit Ihnen den Termin für ein Taufgespräch ausmachen. Das Taufgespräch ist eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig (besser) kennen zu lernen. Im Besonderen geht es um die Taufe Ihres Kindes, um den Ablauf des Gottesdienstes und was Sie mit der Taufe verbinden bzw. was Ihnen die Taufe bedeutet. Die Pfarrerin wird Ihnen ihrerseits erzählen, was ihr bei der Taufe besonders wichtig ist.
Das Patenamt
Rein formal kann jede Person, die konfirmiert oder mindestens 16-jährig ist, das Patenamt übernehmen. Eine/r der Paten sollte der reformierten Kirche angehören. Es ist nicht verboten, aber auch nicht unbedingt sinnvoll, das Patenamt anzunehmen, wenn man keiner Kirche angehört. In früheren Zeiten bestand der Sinn des Patenamtes darin, im Falle des Todes beider Eltern das Patenkind aufzunehmen. Dazu kann aber rechtlich niemand verpflichtet werden. Heute liegt die Gewichtung des Patenamtes in der Unterstützung der Eltern in der christlichen Erziehung ihrer Kinder. Nicht nur mit Geschenken zu Weihnacht und Geburtstag, sondern auch im Gebet und mit einem offenen Herzen für die Anliegen ihrer Patenkinder können sie diese durch Kindheit und Jugendzeit begleiten.
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Konfirmation
Erwartungen an die Konfirmandinnen und Konfirmanden:
1. Regelmässige Teilnahme am Unterricht (ca. 3x im Monat, es wird jedes Jahr ein entsprechender Plan erstellt)
2. Teilnahme am 5-tägigen Lager
3. Besuch von ca. einem Sonntagsgottesdienst im Monat.
Um zur Konfirmation zugelassen zu werden sind 12 gottesdienstliche Feiern notwendig. Gottesdienste in anderen Gemeinden und Feier, wie Beerdigung und Trauung, sowie Move On Gottesdienste (max. 2) zählen mit Unterschrift der Pfarrperson auch. Zu diesen 12 Gottesdiensten gehören auch die wichtigsten Feste des Kirchenjahres, d.h. einen Gottesdienst an Weihnachten und einen an Karfreitag / Ostern besuchen und Feste Gottesdienste, an denen die Konfirmanden geschlossen teilnehmen (Eltern sind natürlich auch willkommen!).
4. Teilnahme an einem kurzen Gemeindepraktikum, inkl. Interview mit einem Mitarbeitenden. Das bedeutet ein Einsatz von etwa 2 Stunden in der Sonntagsschule, beim Seniorennachmittag, bei der Messmerin oder….
5. Teilnahme an Dienstprojekten, wenn terminlich möglich – z.B. Spielnachmittag im Altersheim an einem Mittwochnachmittag… Vielleicht habt ihr auch Ideen?!
6. Auswendiglernen der Kernstücke des christlichen Glaubens: Unser-Vater-Gebet, die Zehn Gebote und die erste Strophe vom Lied „Grosser Gott wir loben dich“
7. Bereitschaft, eine offene und sich gegenseitig annehmende Gemeinschaft zu pflegen.
Die Konfirmation findet jedes Jahr an Pfingstsonntag statt. Im Neckertal sind die Termine so gelegt, dass es keine Überschneidungen gibt.
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Kirchliche Hochzeit
Hochzeiten finden meistens an einem Samstag statt. In besonderen Fällen kann eine Trauung auch an einem anderen Ort, zum Beispiel im Freien, stattfinden.
Wie gehen Sie vor?
Nehmen Sie bitte mit der Pfarrerin Kontakt auf, um die Kirche am von Ihnen gewünschten Datum zu reservieren.
Die Pfarrerin wird dann mit Ihnen ein Traugespräch führen, um Ihre Trauung weiter vorzubereiten.
Voraussetzungen für eine Trauung im kirchlichen Rahmen :
- Eine rechtsgültige Ziviltrauung.
- Mindestens ein Partner muss reformiert sein.
Die Kirche wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn das Brautpaar zu unserer Kirchgemeinde gehört oder wenn der Bräutigam oder die Braut in unserer Kirchgemeinde aufgewachsen ist. Auch der Dienst der Organistin ist für diese Paare gratis.
Anderen Paaren verrechnen wir die Kirchenbenutzung, das Honorar der Organistin, Mesmerin und Pfarrerin. Die Kosten sind unterschiedlich für Nichtmitglieder einer Kirche und auswärtige Mitglieder einer Kirche. Auf Anfrage kann das Reglement für die Benützung der Kirche (im Neckertal gültig) verschickt werden.
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Todesfall
Was ist zuerst zu tun?
Rufen sie einen Arzt, eine Ärztin. Er/sie muss den Tod feststellen.
Nehmen Sie mit der Pfarrerin Kontakt auf, um Tag und Zeit der Abdankung, sowie das Trauergespräch zu vereinbaren: 071 374 11 97 oder 079 378 26 52.
Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung von Brunnadern: 071 375 66 33. Dort hilft man Ihnen kostenlos bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Bestattung.
Im Trauergespräch, bei dem wenn möglich die engsten Angehörigen dabei sind, wird der Ablauf der Abdankung besprochen (Musik, Lebenslauf, Texte), was Ihnen wichtig ist und was Ihnen beim Abschiednehmen Stütze sein kann. Selbstverständlich steht Ihnen die Pfarrerin auch für seelsorgerliche Unterstützung zur Verfügung.
Bei Abwesenheit der Pfarrerin gibt der Anrufbeantworter, der Kirchenbote oder die Gemeindeverwaltung Auskunft darüber, wer sie bei Todesfällen vertritt.
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Kirchenmitgliedschaft
a.) Kircheneintritt
Eintritte werden gemäss Art. 23 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen folgendermassen geregelt:
"Wer nicht der evangelisch-reformierten Kirche angehört und ihr beitreten möchte, wendet sich zu einem vorbereitenden Gespräch an den Pfarrer seiner Wohngemeinde. Dasselbe gilt für Wiedereintritte. Über die Aufnahme entscheidet die Kirchenvorsteherschaft. Die Aufnahme erfolgt durch einen Pfarrer in Gegenwart von Kirchenvorstehern."
Wir freuen uns, wenn Sie in die Kirche eintreten oder wieder eintreten möchten! Sie werden nicht „verhört“, aber gerne aufgenommen. Am liebsten nehmen wir neue Mitglieder im Gottesdienst auf. Wenn Sie lieber auf stiller Weise eintreten möchten, ist dies auch möglich.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Pfarrerin auf: 071 374 11 97
b.) Kirchenaustritt
Was müssen Sie beachten, wenn Sie aus der Evang.-ref. Kirche austreten wollen?
Das Vorgehen bei einem Kirchenaustritt wird in Art. 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen geregelt:
"Wer aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde einzureichen. Ein Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sucht mit dem Austretenden Rücksprache zu nehmen. Der Austretende hat die Kirchensteuer bis zum Ende des Monates zu entrichten, in welchem er den Austritt ordnungsgemäss erklärt hat."
Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarramt auf.
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Persönliche Not
- Eheprobleme
- Spannungen am Arbeitsplatz
- Lebenskrisen
- Krankheit
... schnell können sich harte Seiten des Lebens zeigen.
Wer in einer persönlichen Notlage ein Gespräch oder Begleitung wünscht, wende sich an die Pfarrerin.
Wenn Sie sich anonym mit jemandem unterhalten wollen, finden Sie bei der Dargebotenen Hand Telefon 143 oder www.143.ch rund um die Uhr ein verständnisvolles Ohr.
Eheberatung bietet auch die Kantonalkirche an www.ref-sg.ch/eheberatung
Bei finanziellen Problemen können Sie sich an die Pfarrerin wenden oder kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung.
Kinder in Not, die wegen Spannungen in der Familie oder Schule Hilfe suchen, können sich ans Nottelefon für Kinder Nummer 147 wenden www.147.ch
Für spezielle Frauenanliegen gibt es die Evangelische Frauenhilfe des Ktn. St. Gallen. Tel. 071 220 81 80, oder E-Mail: evang.frauenhilfe@bluewin.ch
Bei Problem mit Alkohol hat sich das Blaue Kreuz sehr verdient gemacht. Tel. 071 / 278 16 79 oder www.blaueskreuz.ch
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